Vermietung von Gewerbeobjekten / Gewerbeobjekte mieten in Hennef & Rhein-Sieg-Kreis

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Gewerbeobjekt vermieten – Was Sie bei der Vermietung von Gewerbeobjekten beachten sollten

Bei Gewerbeobjekten gelten andere Eigenschaften und Vorgehensweisen als bei Wohnimmobilien und man muss spezielle Besonderheiten beachten. Gewerbeobjekte lassen sich leichter vermieten als verkaufen. Das liegt daran, dass viele Unternehmer lieber ihre Räumlichkeiten mieten, anstatt selbst Eigentümer zu werden. Für Sie als Vermieter bringt der Unterschied von Wohnimmobilie zu Gewerbeobjekt entscheidende Vorteile mit sich. Zum einen haben Sie weitgehend freie Hand bei der Gestaltung des Mietvertrages. Anders als bei Wohnimmobilien gelten kein lokaler Mietspiegel und keine Mietbremse. Trotzdem müssen einige Aspekte beim Erstellen eines Mietvertrags beachtet werden.

Was gehört in den Mietvertrag?

  • Mietobjekt (welche Räumlichkeiten fallen unter das vermietete Gewerbeobjekt)
  • Mietzweck (Benennung des Nutzungszecks)
  • Mietzeit (Laufzeitvertrag oder unbefristeter Vertrag?)
  • Mietzins (Festmiete/Staffelmiete/Umsatzmiete?)
Folgende Aspekte lassen sich frei verhandeln:
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • Höhe der Kaution
  • Konkurrenzschutz

Sie sollten jedoch, bevor Sie eine Gewerbefläche vermieten, den Vertrag juristisch prüfen lassen. Zwar ist der Mieter einer Gewerbefläche nicht wie bei der Vermietung einer Wohnimmobilie durch die gesetzliche Reglung des BGBs vor willkürlichen Maßnahmen geschützt, jedoch tritt dabei die sogenannte AGB-Klausel in Kraft, welche die Vertragspartner vor dem unangemessenem Handeln einer Seite schützen soll.